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   LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 693/00   

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https://dejure.org/2001,25445
LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 693/00 (https://dejure.org/2001,25445)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2001 - 4 Ta 693/00 (https://dejure.org/2001,25445)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2001 - 4 Ta 693/00 (https://dejure.org/2001,25445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nachreichen des Vordrucks nach Instanzbeendigung; Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Unvollständigkeit der Unterlagen; Entbehrlichkeit des Hinweises auf Unvollständigkeit bei Kenntnis durch Antragsteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 10.01.2005 - L 6 B 124/04

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag

    17 Bei dem angefochtenen Beschluss des Sozialgerichtes Marburg vom 6. Oktober 2004 handelt es sich um einen sog. steckengebliebenen Prozesskostenhilfeantrag (vgl. LAG Hamm 30.3.2001 - 4 Ta 693/00 = juris KARE600005275 ), da er fast zwei Monate nach dem abweisenden Urteil vom 18. August 2004 erlassen wurde.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Denn eines Hinweises des Landgerichts auf das Fehlen der Erklärung bedurfte es jedenfalls deshalb nicht, weil dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Notwendigkeit, eine derartige Erklärung einzureichen, bekannt war, wie sich aus seinem Schriftsatz vom 29.1.2016 ergibt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.3.2001 - 4 Ta 693/00, BeckRS 2001, 31010790).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2011 - 7 Ta 2607/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe nach Instanzsbeendigung

    Von einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch kann in einem solchen Fall keine Rede sein (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 30.03.2001 - 4 Ta 693/00).
  • LSG Hessen, 08.12.2005 - L 9 B 199/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bescheidung eines vollständig eingereichten

    3 Bei dem angefochtenen Beschluss des Sozialgerichtes Marburg vom 21. Oktober 2005 handelt es sich um einen sog. steckengebliebenen Prozesskostenhilfeantrag (vgl. LAG Hamm 30.3.2001 - 4 Ta 693/00 = juris KARE600005275), da er fast zwei Monate nach dem abweisenden Urteil vom 30. August 2005 erlassen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - 1 E 409/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Rechtszuges im Hinblick auf einen

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23 = juris, Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 6. April 1995 - 21 CS 95.616 -, BayVBl. 1995, 531, und vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 -, BayVBl. 2005, 351 = juris, Rn. 8, LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 10 Ta 194/06 -, juris, Rn. 2, und vom 25. November 2008 - 10 Ta 197/08 -, juris, Rn. 16; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 30. März 2001 - 4 Ta 693/00 -, juris, Rn. 9; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt-Kommentar (Stand: Mai 2010), § 166 Rn. 51; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 42; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rn. 2b und 2c.
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